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Unsere Servicezeiten: Mo-Do: 9:00-17:00, Fr: 9:00-16:00 Uhr

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Rating Franke und Bornberg für Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung FFF+ Note 0,5 hervorragend - Münchener Verein

Deutsche Handwerker BU.
Für alle Berufe mit Zukunft.

NEU! Besser - flexibler - günstiger

  • Schnellere Leistungen mit AU-Option
  • Soforthilfe bei schweren Krankheiten
  • Nachversicherungsgarantien – flexibel mit und ohne Anlass
  • Deutsche Handwerker BU auch für Schüler und Studenten 

Produkthighlights DHBU

Aktiv-Variante

Die alternative Arbeitskraftabsicherung

  • Günstige Beiträge
  • Absicherung des Berufs
  • Vollwertiger BU-Schutz
  • Sparoptionen mit Karenzzeit und BU-Grad

Noch Fragen? Rufen Sie an!

Alexander Böhm (Spezialist LV):
+49 151 11807180

MaklerService: +49 89 5152 2340
maklerservice(at)muenchener-verein.de (zu Angeboten / Verträgen)

Neue Highlights

Neue Leistungen

  • Schnellere Leistungen mit AU-Option
  • Umorganisationshilfe
  • Soforthilfe bei schweren Krankheiten
  • Nachversicherungsgarantie bei 23 Ereignissen
  • Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen
  • Heldenbonus: Ehrenamt-Unfallleistung von 2 Monatsrenten

Noch mehr Neues!

  • Deutsche Handwerker BU auch für Schüler und Studenten, abschließbar ab Alter 10 Jahre
  • Verbesserte Regelung bei Berufswechsel während der Versicherungsdauer
  • Verlängerungs-Option zur passenden Absicherung bei Erhöhung der Regelaltersgrenze ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Versicherungsschutz trotz Beitragspause bis zu 36 Monate bei Fortbildung zum Meister, Techniker oder während eines anerkannten Studiums

Mein Vereinsheim: Das neue Videoformat des Maklervertriebs

Unser Videoformat „Mein Vereinsheim“ auf MaklerView:

In Ausgabe fünf von „Mein Vereinsheim" trifft Fachlichkeit auf Menschlichkeit – und auf echtes Handwerkswissen! In dieser Folge des Formats sprechen wir mit Branchenexperten über ein Thema, das für Millionen von Handwerkern und körperlich Tätigen existenziell ist: die Absicherung der eigenen Arbeitskraft und die zugehörige Produktlösung des Münchener Verein, die DHBU.

Folge 5 jetzt ansehen

Ihr Kunde ist berufsunfähig? So unterstützen wir Sie und Ihre Kunden

Eine Berufsunfähigkeit ist eine große Herausforderung. Umso wichtiger ist es, Ihre Kunden in dieser schwierigen Phase kompetent und unkompliziert zu begleiten.

Einfache Meldung – schnelle Bearbeitung

Der einfachste Weg für eine Erstmeldung Ihres Kunden ist unsere Kurzmeldung auf unserer Homepage. Selbstverständlich kann er die Leistungsfallmeldung auch per Post, E-Mail oder telefonisch abgeben. 

Bitte immer mit Versicherungsnummer.

Kontakt für die Schadensmeldung

Telefon: 089/5152 – 1951 (Mo - Do 8 - 16 Uhr, Fr 8 - 15 Uhr)
E-Mail: BU-Leistung@muenchener-verein.de
Per Post: 
Münchener Verein Lebensversicherung
FB LV – BU-Leistungsprüfung
Pettenkoferstraße 19
80336 München

Persönliche Begleitung für Ihre Kunden

Ab der ersten Meldung stellen wir Ihrem Kunden einen festen Ansprechpartner zur Seite. Dieser begleitet ihn persönlich durch die gesamte Leistungsprüfung. Das sorgt für Transparenz und nimmt die Unsicherheit.

Für mehr Überblick: Der Wegweiser bei Berufsunfähigkeit

Unser Wegweiser bei Berufsunfähigkeit bietet Ihren Kunden einen schnellen Überblick über den Leistungsprüfungsprozess und enthält eine praktische Checkliste für alle erforderlichen Unterlagen. Ein wertvolles Tool für Sie und Ihre Kunden!

FAQ zur Beantragung von BU-Leistungen

Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Berufsunfähigkeit. Die Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reicht allein nicht aus. Für die Prüfung benötigen wir ärztliche Berichte mit Diagnosen und eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung. Die Ansprüche werden entsprechend der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft.

Ein Anspruch auf Leistungen kann bereits entstehen, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen vorliegen wird oder bereits vorgelegen hat. Grundsätzlich richtet sich der Anspruch auf Berufsunfähigkeit nach den individuellen Versicherungsbedingungen.

Um den Datenschutz der sensiblen Daten zu gewährleisten, bevorzugen wir die Einreichung per Post. Sollte Ihr Kunde die Unterlagen digital einreichen wollen, ist dies nur über eine sichere Leitung, z.B. über Sie als Versicherungsvermittler möglich.

Bei der Berufsausübung als Angestellter oder bei einer selbständigen Tätigkeit benötigen wir Kenntnis über die Einkommenssituation. Dies dient zum Nachweis für die Ausübung des angegebenen Berufs. Ferner ermöglicht es uns, bei einer Wiederaufnahme einer Tätigkeit zu prüfen, ob die neue finanzielle Situation der Situation vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht.

Bei der Berufsausübung als Angestellter oder bei einer selbständigen Tätigkeit benötigen wir Kenntnis über die Einkommenssituation. Dies dient zum Nachweis für die Ausübung des angegebenen Berufs. Ferner ermöglicht es uns, bei einer Wiederaufnahme einer Tätigkeit zu prüfen, ob die neue finanzielle Situation der Situation vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht.

Zur Prüfung der Berufsunfähigkeit benötigen wir eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung mit den Einzelheiten und Häufigkeiten aller anfallenden Teiltätigkeiten. Eine Berufsbezeichnung alleine genügt hier nicht!
Es ist die genaue Rekonstruktion des individuellen Arbeitsablaufs eines durchschnittlichen Arbeitstags erforderlich. Bitte darauf achten, dass die Zeitangaben der einzelnen Tätigkeiten in Summe die Gesamtarbeitszeit ergeben. Sollte das nicht möglich sein, kann auch gerne eine durchschnittliche Arbeitswoche auf einem separaten Blatt geschildert oder die Gewichtung der Tätigkeiten mit Prozentangaben versehen werden.

Damit wir berechtigt sind ggf. bei Ärzten, Kliniken oder weiteren Stellen Unterlagen einzuholen, benötigen wir eine von Ihrem Kunden unterschriebene Schweigepflichtentbindungserklärung.

Die Bearbeitungszeit von Rückfragen bei Ärzten und Kliniken können wir nicht beeinflussen. Sollten wir keine zeitnahe Antwort auf unsere Anfragen erhalten, kann Ihr Kunde uns hier unterstützen, wenn er Kontakt zu den jeweiligen Stellen aufnimmt, um die Erledigung zu beschleunigen.

Geprüft wird der zuletzt ausgeübte Beruf. Ein anderer Beruf zählt meist nicht, außer es ist eine zumutbare Tätigkeit mit vergleichbarem Berufsabschluss.

Der Leistungsbeginn richtet sich nach den individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte schauen Sie dort nach oder kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sicheres Einkommen bei Berufsunfähigkeit

Ob Arbeitnehmer, Berufsanfänger oder Unternehmer, vor Berufsunfähigkeit ist niemand sicher. Jeder 4. Arbeitnehmer scheidet vorzeitig wegen Berufsunfähigkeit aus dem Berufsleben aus.

Das Leben ist voller Veränderungen – und unser BU-Schutz entwickelt sich mit. Dank unserer Nachversicherungsgarantien und vielseitigen Optionen bleibt die Absicherung immer passend zu den individuellen Lebensphasen Ihrer Kunden.

 

Online Rechner

Bitte melden Sie sich an, um Zugriff auf die Rechner zu erhalten.

Vertriebstipp von BU-Experte Philip Wenzel

Philip Wenzel verrät, wie man Handwerker gegen Berufsunfähigkeit absichert

Es scheint ganz einfach zu sein: Man erläutert den Bedarf, weist auf die Quote aller Handwerker, die berufsunfähig werden, hin und schließt einen Vertrag ab. Ganz so einfach ist es jedoch nicht, denn die bedarfsgerechte Absicherung von Handwerkern und körperlich Tätigen kann richtig teuer werden. Also ist guter Rat gefragt, wie ein Makler in so einer Situation günstig und dennoch bedarfsgerecht und haftungssicher seinem Kunden eine Absicherung bieten kann. 

Auf einen Blick: Die Deutsche Handwerker BU 

Wie man Haftung vermeiden und eine sinnvolle Absicherung beraten kann? Das erklären Philip Wenzel (BU-Experte) und Joachim Rahn (Leiter Maklervertrieb) detailliert in unserer Präsentation.

 

Zur Präsentation

 

Tarifübersicht

Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung Aktiv

bietet vollwertigen BU-Schutz, der genau auf das Risiko von körperlich Tätigen abgestimmt ist.

  • Betriebl. Altersversorgung (Tarif 53)
  • Private Vorsorge (Tarif 55)

Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung Premium

erfüllt höchste Ansprüche.

  • Betriebl. Altersversorgung (Tarif 54)
  • Private Vorsorge (Tarif 56)

Vorteile und Details zu unseren Tarife

Neu! Heldenbonus: Ehrenamt-Unfallleistung von 2 Monatsrenten

  • Ja, bei privater Vorsorge (Tarif 55 und 56)
  • Nicht bei Tarif 53 und 54

Neu! Soforthilfe bei schweren Krankheiten

  • BU-Rente bis zu 15 Monaten
  • Ja, bei privater Vorsorge (Tarif 55)
  • Nicht bei Tarif 53
  • Voraussetzung: Prognostizierte
  • Erkrankung von mindestens 6 Monaten und VP jünger als 45 Jahre

Neu! Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen

Auf eine Umorganisation wird verzichtet:

  • wenn die VP eine akademische Ausbildung, eine Meister- oder Technikerprüfung abgeschlossen hat
  • mindestens 90 % der täglichen Arbeitszeit kaufmännisch oder organisatorische Tätigkeiten ausübt
  • Generell, wenn der Betrieb der VP weniger als 5 Festangestellte beschäftigt

Neu! Umorganisationshilfe

Einmalige Umorganisationshilfe von 6 Monatsrenten bis zu 10.000 € bei Umorganisation und einer verbleibenden Leistungsdauer von 12 Monaten.

Leistungsursachen und -höhe

  • 100 % Leistung bei BU wegen Unfall / beeinträchtigtem Bewegungsapparat (Tarif 53/55)
  • Neu: 25 % Leistung bei sonstigen BU-Fällen (Tarif 53/55)
  • 100 % Leistung in allen BU-Fällen (Tarif 54/56)

Leistungsfall tritt ein

  • ab 50 % BU-Grad (Tarif 53, 54, 55 und 56)
  • Bei Pflegebedürftigkeit ab 1 Pflegepunkten, unabhängig vom BU-Grad (Tarif 53, 54, 55 und 56)

Monatliche BU-Rente in vereinbarter Höhe

Tarif 53, 54, 55 und 56

Inklusive Beitragsbefreiung im Leistungsfall

Tarif 53, 54, 55 und 56

Wiedereingliederungshilfe von 6 Monatsrenten, max. 10.000 €

  • Ja, bei privater Vorsorge (Tarif 55 und 56)
  • Nicht bei Tarif 53 und 54

Arbeitsunfall-Sofortleistung von 2 Monatsrenten

  • Ja, bei privater Vorsorge (Tarif 55 und 56)
  • Nicht bei Tarif 53 und 54

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Im Leistungsfall verweisen wir die versicherte Person auf keinen anderen Beruf, den sie noch ausüben könnte

Geltungsbereich

Weltweiter Versicherungsschutz ohne Einschränkungen

Verkehrsdelikte

Voller BU-Schutz bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Verstößen im Straßenverkehr

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person verzichten wir auf die gesetzlich vorgesehenen Kündigungs- oder Vertragsanpassungsmöglichkeiten

Infektionsklausel

  • Berufsunfähigkeit liegt vor, bei vollständigem Tätigkeitsverbot durch die zuständige Behörde oder einer sonstigen Rechtsvorschrift
  • Die Tätigkeit wurde durch die VP zu mindestens 50 % ausgeübt
  • Das Tätigkeitsverbot beträgt mindestens 6 Monate

Keine Mitteilungspflicht

Keine Mitteilung erforderlich bei Minderung der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit und bei Wiederaufnahme bzw. Änderung der beruflichen Tätigkeit.

Grad der Berufsunfähigkeit

75 % BU-Grad wählbar (Tarif 53 und 55)

Karenzzeit

Im Leistungsfall beginnt die Rentenzahlung erst nach Ablauf der Karenzzeit (nicht kombinierbar mit Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Überbrückungsgeld)

wählbar: 6 – 24 Monate (Tarif 53, 54, 55 und 56)
 

Dynamik des Beitrags

So erhöht sich die Rente und passt sich an die steigenden Lebenshaltungskosten an.
Neu! Der Kunde kann zwischen 3 % und 5 % p.a. wählen
 

Dynamik im Leistungsfall

Garantierte Steigerung der Rente bei Berufsunfähigkeit: 1%, 2% oder 3%
 

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit (Verbesserte Regelung)

(nicht kombinierbar mit Überbrückungsgeld)

  • Leistungen für maximal 18 Monate (Tarif 54/56)
  • Mindestens 6 Monate ununterbrochen 
  • Oder seit 2 Monaten (Neu) arbeitsunfähig und Prognose vom Facharzt von weiteren 4 Monaten (Neu) (Tarif 54/56)
  • Arbeitsversuche bei Wiedereingliederung oder Umschulung sind mitversichert (Tarif 54/56)
  • Ja, bei privater Vorsorge (Tarif 56)
  • Nicht für Tarif 54
     

Überbrückungsgeld

Für lückenlosen Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente (nicht kombinierbar mit Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit)

Leistungen für maximal 24 Monate  (Tarif 53, 54, 55 und 56)

Eintrittsalter 

Neu! Bereits ab 10 Jahren (Schüler-BU) möglich

Versicherungsdauer

BU-Schutz in vielen Berufen bis Alter 67

Beitragszahlung

  • Risikogerechter Beitrag durch Einstufung in 12 Berufsgruppen
  • Monatliche, viertel-, halbjährliche und jährliche Zahlungsweise

Höhe der BU-Rente

  • Mind. 25 € monatlich (kein Mindestbetrag bei betrieblicher Altersversorgung)
  • Max. 50 % des Brutto-Jahresarbeitseinkommens plus 6.000 € jährlich, sofern bei Berufsunfähigkeit keine Anwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht
  • Neu! Max. 1.500 € BU-Rente für Studenten, Hausfrauen und Azubis

Betriebliche Altersversorgung

Als Direktversicherung über Arbeitgeber möglich. Steuerlich gefördert

Überschussformen zur Wahl

  • Sofortige Beitragsreduzierung (nicht wählbar bei betrieblicher Altersversorgung)
  • Erhöhung der vereinbarten BU-Rente
  • Zusätzliche BU-Rente im Leistungsfall (Sofort-Bonus)

Nachversicherungsgarantie ohne Ereignis – ohne erneute Gesundheitsprüfung

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Anlassunabhängige Erhöhung in den ersten 5 Jahren, auch mehrmals möglich
  • Bis Alter 40
  • Neu! Verdopplung der monatlichen BU-Rente bis max. 2.500 €
  • Die für den Beruf versicherbare Höchstrente darf nicht überschritten werden
  • Erhöhung jetzt auch für Kunden mit Risikozuschlag und/oder Ausschlussklausel

Neu! Berufswechsel während der Versicherungsdauer

  • Generell besteht die Möglichkeit bei Berufswechsel zu prüfen, ob sich der zu zahlende Beitrag reduziert
  • Als Berufswechsel gilt auch der Wechsel eines Schülers in ein Studium, eine Ausbildung oder die Aufnahme eines Berufes. Ebenso der Abschluss einer Weiterqualifizierung (z. B. Meisterprüfung) oder ein nebenberufliches Studiums
  • Der reduzierte Beitrag errechnet sich nach den bei Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen und gilt ab der nächsten Beitragsfälligkeit
  • In den ersten 5 Jahren nach Vertragsbeginn erfolgt die Reduzierung ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die VP jünger als 35 Jahre ist und den Beruf seit mindestens 6 Monate ausübt
  • Der Zeitraum erhöht sich auf 10 Jahre, wenn die VP vor dem Berufswechsel Schüler, Student oder Azubi war und bei Vertragsabschluss jünger als 20 Jahre

Neu! Verlängerungs-Option für einen nahtlosen Übergang in die Altersrente

Für versicherte Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk

  • Anpassung der Versicherungs- und Leistungsdauer der BU an die neu festgelegte Regelaltersgrenze
  • Insgesamt kann um 3 Jahre erhöht werden
  • Immer ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Versicherungsdauer der BU mindestens bis zum 60. Lebensjahr
  • Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Regelung zur Erhöhung der Regelaltersgrenze

Beitragspause bei vollem Versicherungsschutz ohne Stundungszinsen

  • Beitragsstundung bis zu 24 Monaten
  • Bei Elternzeit, Fortbildung zum Meister oder Techniker und während eines Studiums (Neu) bis zu 36 Monaten
     

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Anlassunabhängige Erhöhung in den ersten 5 Jahren, auch mehrmals möglich
  • Bis Alter 40
  • Neu! Verdopplung der monatlichen BU-Rente bis max. 2.500 €
  • Die für den Beruf versicherbare Höchstrente darf nicht überschritten werden
  • Erhöhung jetzt auch für Kunden mit Risikozuschlag und/oder Ausschlussklausel
  • Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Ereignis
  • Erhöhung bis Alter 50
  • Erhöhung der monatlichen BU-Rente je Ereignis um bis zu 500 €, sofern die gesamte BU-Rente 2.500 € nicht übersteigt
  • Neu! Ausnahme: Erhöhung der monatlichen BU-Rente um bis zu 1.000 € bei Abschluss zum Meister oder Techniker
  • Die für den Beruf versicherbare Höchstrente darf nicht überschritten werden
  • Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Ereignis

Ereignisse

  • Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Aufnahme einer selbständigen beruflichen Tätigkeit
  • Erstmalige Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses nach Beendigung der Berufsausbildung oder nach Erreichen eines akademischen Abschlusses
  • Erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung
  • Erwerb, Finanzierung, Renovierung und Modernisierung einer Immobilie von mindestens 50.000 €
  • Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Handwerker oder Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Dauerhafte angelegte Erhöhung des Bruttojahresarbeitseinkommens bei nicht selbständiger Tätigkeit um mindestens 10 %
  • Steigerung des Gewinns vor Steuern bei Selbständigen in den vorangehenden
  • 3 Kalenderjahren um jeweils mindestens 10 % gegenüber dem Durchschnitt der davor liegenden 3 Kalenderjahre
  • Erstmaliger Eintritt der Versicherungsfreiheit bei nicht selbständiger Tätigkeit aufgrund Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn zudem eine private Krankenvollversicherung bei der Münchener Verein Krankenversicherung a. G. abgeschlossen wird
  • Tod des Ehegatten oder Lebenspartners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Pflegefall des Ehegatten oder Lebenspartners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Volljährigkeit
  • Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach Elternzeit
  • Übergang aus einem mindestens 1 Jahr laufenden Teilzeit- oder befristeten Arbeitsverhältnis in eine unbefristete Vollzeitstelle
  • Erlangung einer Prokura oder Beförderung zum leitenden Angestellten im Sinne des BetrVG
  • Entfall der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk
  • Vollständiger oder teilweiser Verlust der Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung
  • Aufnahme einer Finanzierung für eine selbständige Tätigkeit von mindestens 50.000 €
  • Erwerb einer selbst genutzten Immobilie
  • Erstmalige Gründung eines eigenen Hausstandes
  • Abschluss der beruflichen Qualifikation zum Meister oder Techniker

Verzicht auf eine Meldefrist

  • Leistung immer ab Eintritt der Berufsunfähigkeit
  • Keine Meldefrist

Ausgeübter Beruf

  • Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft
  • Hausfrau/-mann, wenn in den letzten 5 Jahren kein anderer Beruf ausgeübt wurde

Prognosezeitraum

Berufsunfähigkeit wird angenommen, wenn eine ärztliche Prognose über eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich mindestens 6 Monaten vorliegt

Ärztliche Untersuchung

  • Freie Arztwahl
  • Keine Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anweisungen (Ausnahme: Maßnahmen, die eine sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes bieten, z. B. Heil- und HilfsmittelBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator wie Tragen von Prothesen, Seh- und Hörhilfen)

Leistungsprüfung

  • Kunde wird spätestens alle 4 Wochen über aktuellen Bearbeitungsstand informiert
  • Leistungsentscheidung innerhalb von 7 Tagen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen
  • Auf Antrag zinslose Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung

    Neu! Berufsunfähigkeit bei Studierende und Schüler

    Versicherbar ab Alter 10 Jahre

    Existenzgründer

    10 % Beitragsvorteil in den ersten 3 Jahren

    Handwerker, Handwerksmeister und Geschäftsführer im Handwerk

    Günstigere Berufsgruppen-Einstufung durch Qualifikation, Anteil der Bürotätigkeit und Leitungsfunktion

    Kaufmännische und akademische Berufe

    Günstigere Berufsgruppen-Einstufung durch Qualifikation, Anteil der Bürotätigkeit und Leitungsfunktion

    Auszubildende

    Auszubildende werden in eine Berufsgruppe so eingestuft, als wäre die berufliche Ausbildung bereits abgeschlossen.

    Beratung bei BU

    Kostenlose Beratung bei Berufsunfähigkeit durch Spezialisten über Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation und beruflicher Reintegration mit Premium-Variante

    Wechseloption von DHBU Aktiv in DHBU ohne erneute Gesundheitsprüfung

    • Voraussetzung:
      • Wechsel 3 Jahre nach Versicherungsbeginn
      • Möglich bis Alter 40
      • der ausgeübte Beruf muss versicherbar sein
      • Kein Leistungsanspruch und keine Leistungen aus DHBU Aktiv
      • der bestehende Vertrag DHBU Aktiv ist gekündigt.
    • Bei Ausübung der Wechseloption bleibt der Ablaufzeitpunkt der Beitrags- und Versicherungsdauer sowie die Höhe der Rente unverändert.
    • Wird die Option wirksam ausgeübt, ist für die DHBU ab dem Zeitpunkt der Beitrag, der sich nach Maßgabe der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechnungsgrundlagen unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt erreichten Alters sowie ausgeübten Berufes ergibt, zu bezahlen.

    Deutsche Handwerker BU – auch als Firmenkonzept

    Berufsunfähigkeit stellt die Betroffenen und ihre Familien vor finanzielle Probleme. Darum ist uns nicht erst seit Corona bewusst: Absicherung in Krisenzeiten ist wichtig.

    Die Absicherung von Berufsunfähigkeit geht besonders günstig über eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung und bringt für alle Beteiligten einen echten Mehrwert:

    • Ab 10 Personen mit Arbeitgebererklärung und ohne Gesundheitsprüfung möglich
    • Attraktive Sozialleistung 
    • Zusätzliche Wertschätzung und Fürsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Stärkung der Bindung zum Unternehmen
    • Mehrleistung für Fachkräfte, die das von einem neuen Arbeitgeber erwarten 
    • Steuerlich absetzbare Betriebsausgabe 

    Unterlagen zur Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung

    Laden Sie sich hier einfach und bequem die Unterlagen als Datei zur Deutschen Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung auf Ihren PC oder sehen Sie sich diese unterwegs mobil an.

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