
Starkes Team. Starke Förderung. Deutsche FörderRente nach§ 100 EStG
Highlights
- 30 % der AG-Beiträge übernimmt der Staat
- Beiträge sind sozialabgabenfrei
- Beiträge sind steuermindernd
- FörderRente deutlich günstiger als eine Gehaltserhöhung
Mitarbeiter absichern und 30 % bAV-Förderbetrag nutzen
Mit der Deutschen FörderRente nach § 100 EStG (Tarif 74) können Ihre Arbeitgeber-Kunden ihre Mitarbeit mit geringem Einkommen unterstützen und einen echten Mehrwert für ihr Team schaffen. Dabei profitiert der Arbeitgeber von einem staatlichen bAV-Förderbetrag in Höhe von 30 % seiner Beiträge.
Vorteile für Arbeitgeber
- 30 % bAV-Föderbetrag: Sofort-Abzug von der Lohnsteuer
- Förderung von Geringverdienern: Für alle Mitarbeiter mit Einkommen bis zu 2.575 € monatlichen Bruttolohn (ab 2027: 3 % der BBG der Rentenversicherung)
- Steuern sparen: Beiträge sind nach Abzug des Förderbetrags steuermindernd absetzbar
- Flexible Anpassung: Erhöht sich die Förderung, können Ihre Kunden die Beiträge einfach anpassen
- Mitarbeiter binden: Betriebsrente stärkt das Arbeitgeber-Image
So funktioniert die Förderung
- Mitarbeiter auswählen: Alle Mitarbeiter mit geringem Einkommen – unabhängig, ob sie teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind, auch Azubis fallen unter die Förderung
- Förderfähig: Jahresbeitrag von 240 € bis 960 € (ab 2027: 1.200 €)
- Einfacher Durchführungsweg: Direktversicherung
- Schnelle Abwicklung: Förderbetrag wird bei der Lohnsteuerabrechnung verrechnet
Voraussetzungen
- Arbeitgeberfinanziert
- Keine Entgeltumwandlung möglich
- Beiträge sind zusätzlich zum Einkommen zu zahlen
- Arbeitnehmer im 1. Dienstverhältnis
Mehr Tarifdetails im Produktsteckbrief
Unterlagen zum Tarif 74
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