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Junge Frau mit Foerderrente vom Münchener Verein

Starkes Team. Starke Förderung. Deutsche FörderRente nach§ 100 EStG

Highlights

  • 30 % der AG-Beiträge übernimmt der Staat
  • Beiträge sind sozialabgabenfrei
  • Beiträge sind steuermindernd
  • FörderRente deutlich günstiger als eine Gehaltserhöhung

Mitarbeiter absichern und 30 % bAV-Förderbetrag nutzen

Mit der Deutschen FörderRente nach § 100 EStG (Tarif 74) können Ihre Arbeitgeber-Kunden ihre Mitarbeit mit geringem Einkommen unterstützen und einen echten Mehrwert für ihr Team schaffen. Dabei profitiert der Arbeitgeber von einem staatlichen bAV-Förderbetrag in Höhe von 30 % seiner Beiträge.

Vorteile für Arbeitgeber

  • 30 % bAV-Föderbetrag: Sofort-Abzug von der Lohnsteuer
  • Förderung von Geringverdienern: Für alle Mitarbeiter mit Einkommen bis zu 2.575 € monatlichen Bruttolohn (ab 2027: 3 % der BBG der Rentenversicherung)
  • Steuern sparen: Beiträge sind nach Abzug des Förderbetrags steuermindernd absetzbar
  • Flexible Anpassung: Erhöht sich die Förderung, können Ihre Kunden die Beiträge einfach anpassen
  • Mitarbeiter binden: Betriebsrente stärkt das Arbeitgeber-Image

So funktioniert die Förderung

  • Mitarbeiter auswählen: Alle Mitarbeiter mit geringem Einkommen – unabhängig, ob sie teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind, auch Azubis fallen unter die Förderung
  • Förderfähig: Jahresbeitrag von 240 € bis 960 € (ab 2027: 1.200 €)
  • Einfacher Durchführungsweg: Direktversicherung
  • Schnelle Abwicklung: Förderbetrag wird bei der Lohnsteuerabrechnung verrechnet

Voraussetzungen

  • Arbeitgeberfinanziert
  • Keine Entgeltumwandlung möglich
  • Beiträge sind zusätzlich zum Einkommen zu zahlen
  • Arbeitnehmer im 1. Dienstverhältnis

Mehr Tarifdetails im Produktsteckbrief

Unterlagen zum Tarif 74

Laden Sie sich hier einfach und bequem die Unterlagen zur MaschinenVersicherung als Datei auf Ihren PC oder sehen Sie sich diese unterwegs mobil an.