
Förder Pflege
Staatliche Förderung von 60 € für Ihre Kunden
Staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (Förder Pflege)
Seit 01.01.2013 gibt es vom Staat einen Zuschuss in Höhe von 5 € pro Monat (bis zu 60 € pro Jahr) für die private Pflegezusatzversicherung.
Rahmenbedingungen für eine private Pflegezusatzversicherung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Förderfähig sind alle Versicherten der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung, sofern sie noch keine Pflege- oder Betreuungsleistungen erhalten.
- Keine Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse
- Wartezeit 5 Jahre zwischen Versicherungsbeginn und Leistungsbeginn
- Zahlung eines Pflegegeldes bei ambulanter und bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim
- Grundabsicherung in den Pflegegraden 1 bis 5
- Mindestleistung in Höhe von 600 € bei Pflegegrad 5, davon 40 % in Pflegegrad 4, 30 % in Pflegegrad 3, 20 % in Pflegegrad 2 und 10 % in Pflegegrad 1.
- Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 15 €, der Mindesteigenbeitrag des Versicherten muss dabei 10 € im Monat betragen.
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FörderPflege - Leistungen im Überblick:
In der FörderPflege beträgt die monatliche Leistung mindestens 660 € in Pflegegrad 5, davon
- 40 % in Pflegegrad 4
- 30 % in Pflegegrad 3
- 20 % in Pflegegrad 2
- 10 % in Pflegegrad 1
Im Versicherungsfall wird der bei Vertragsabschluss vereinbarte Betrag monatlich an den Versicherungsnehmer ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ausgezahlt und kann nach individuellen Präferenzen verwendet werden.
Alles aus einer Hand
- Wir übernehmen die Beantragung der Zulage
- Der Beitrag wird automatisch um die Zulage von 5 € reduziert
Der Anspruch auf die Zulage vom Staat entsteht nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Beiträge zu der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung geleistet worden sind. Die Zulage wird also jeweils rückwirkend für alle Monate gezahlt, in denen der Versicherungsnehmer seinen Mindestbeitrag geleistet hat. Da die staatliche Zulage Teil des Beitrags ist, treten wir als Versicherungsunternehmen im Hinblick auf diesen Teil also in Vorleistung. Somit wird dem Versicherten der Zulagenanteil am Beitrag gestundet, bis er von der Zulagenstelle gezahlt ist. Die Stundung endet auch, wenn die Zulagenstelle wegen fehlender Förderfähigkeit eine Zahlung ablehnt.
Für weitere Informationen schauen Sie in die
allgemeinen Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung

Unser Tipp!
Die FörderPflege ist eine Grundabsicherung, die Lücken im Pflegefall ausgleicht. Optimal im Pflegefall abgesichert ist der Kunde in Verbindung mit der ausgezeichneten Deutschen PrivatPflege.
Highlights in unseren Tarifen
- Schließt Lücken im staatlich geförderten PflegegeldPflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld-Tarif
- Reduzierung der Wartezeit von 5 Jahre auf 3 Jahre
- Entfall der Wartezeit bei Unfall
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 oder 4 möglich
- Einmalleistung bis zu 10.000 € ab Pflegegrad 2 möglich
- Umfassende Assistanceleistungen wie z.B. 24-Stunden-Pflegeplatzgarantie, Pflege-Hotline, uvm…