Schreinerfamilei beim Hämmern

Deutsche Handwerker RisikoLebensversicherung

Schreinermeister, 30 Jahre, verheiratet, zwei Kinder 

100.000 Euro Versicherungssumme für 6,93 Euro/mtl.

Als Nichtraucher mit Meister-Bonus sogar nur 5,82 Euro/mtl.*

 

Zu den Unterlagen

 

*Angaben: Eintrittsalter 30, Laufzeit 20 Jahre, Nichtraucher, Überschussverwendung: Beitragsverrechnung

 

Grundstein für finanzielle Sicherheit 

Grundstein für finanzielle Sicherheit 

Ausbildung, Meisterprüfung, eigener Betrieb – Handwerker kennen ihren Weg. Die Deutsche Handwerker RisikoLebensversicherung ist sinnvoll für alle, die Familie, Kinder, Ehe- oder Lebenspartner im Falle ihres Todes finanziell absichern wollen - auch geeignet für Kreditnehmer und Betriebsinhaber.

Sie bietet den Hinterbliebenen eine finanzielle Absicherung in Form einer Kapitalzahlung. Sie kann individuell und flexibel gestaltet werden. 

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Highlights

Günstig einsteigen

Am Anfang des beruflichen Weges zählt jeder Euro. Marktüblich können Risikolebensversicherung innerhalb der ersten drei Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Mit uns haben Ihre Kunden ein Jahr länger Zeit. Sie können zu Beginn des 5. Versicherungsjahres die Versicherungssumme um maximal 25.000 € ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

Für gesunden Lebensstil

Ihr Kunde hat noch nie geraucht oder hat mit dem Rauchen seit mehr als 12 Monaten aufgehört? Dank dieses gesunden Lebensstils profitiert er bei Vertragsabschluss von unseren günstigen Nichtraucher-Beiträgen.
 

Wertstabile Absicherung

Als Hauptverdiener sorgt Ihr Kunde für das Familienauskommen. Damit im Ernstfall seine Lieblingsmenschen keine Geldsorgen haben, kann er eine Beitragsdynamik von 3 % jährlich vereinbaren und erhöht so seine Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Nachversicherungsgarantie

Ihr Kunde heiratet, bekommt Nachwuchs oder geht den Schritt in die berufliche Selbständigkeit? Bei bestimmten Ereignissen ist die Anpassung der finanziellen Absicherung seiner Liebsten wichtig. Er kann seine Versicherungssumme  – ohne erneute Gesundheitsprüfung – bei insgesamt 13 Ereignissen um maximal 25.000 € erhöhen. (Zwei Mal während der Laufzeit möglich)

Ehrenamt-Bonus

Wer für andere da ist, verdient Anerkennung. Wir zahlen einen Ehrenamt-Bonus für ehrenwertes Engagement im Handwerk von 10 % mehr Versicherungssumme, maximal 25.000 €, wenn der Todesfall in Folge der Ausübung dieses Engagements eintritt. Für alle, die ein Ehrenamt in der handwerklichen Selbstverwaltung haben.
 

Vorgezogene Todesfallleistung

Auf Antrag wird die Versicherungssumme vor dem Todesfall ausgezahlt, wenn bei der versicherten Person fachärztlich eine Lebenserwartung von höchstens 3 Monaten prognostiziert wird und eine verbleibende Versicherungsdauer von mindestens 12 Monaten besteht. 
 

Hellblaue Farbkachel

Zuverlässige Absicherung

Die Versicherungssumme bleibt über die gesamte Laufzeit unverändert.

Hellblaue Farbkachel

Individuelles Bezugsrecht

Freie Entscheidung, wer die Versicherungssumme im Todesfall erhält, keine Bindung an die gesetzliche Erbfolge

Hellblaue Farbkachel

Überschuss beteiligung

2 Varianten: Sofortverrechnung mit den Beiträgen oder verzinsliche Ansammlung. Ein Wechsel ist möglich.

Mittelblaue Farbkachel

Steuerlich Absetzbar

Beiträge sind bis zum Höchstsatz als Sonderausgaben absetzbar. Steuerfreie Auszahlung der Versicherungssumme

Für das Handwerk

Sofortrabatt für das Handwerk durch den Meister- und Berufs-Bonus

Weiter Informationen

Meister-Bonus

Handwerksmeister von 24 ausgewählten Berufen sparen Beiträge. Sie werden in die günstigere Berufsgruppe 2 statt in 3 eingestuft.

Berufs-Bonus

Unabhängig von der Qualifikation profitieren Handwerker bestimmter Berufe von besonders günstigen Beiträgen durch die 
Einstufung in die Berufsgruppe 2 statt in 3.

Philipp, Schreiner-Meister

32 Jahre

Philipp hat direkt nach seiner Ausbildung den Meister gemacht. Heute arbeitet er in einer Schreinerei, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Philipp nahm das Angebot seines Chefs, den Betrieb zu übernehmen, gerne an. und musste einen Kredit aufnehmen.

Mit der Deutschen Handwerker RisikoLebensversicherung sichert er seine Familie mit 200.000 € ab. Mit dem Meister-Bonus zahlt Philipp monatlich nur 12,50 €*.

Max, Augenoptiker

25 Jahre

Als Kind gefielen Max die Brillen nie, die seine Mutter für ihn aussuchte. Seitdem er Augenoptiker ist und diesen Beruf mit Freude ausübt, trägt er gerne Brille. Max und seine Freundin erwarten in Kürze Nachwuchs. Er wird dann der Hauptverdiener für die Familie sein. 

Max vereinbart eine Versicherungssumme von 100.000 € und zahlt mit dem Berufs-Bonus monatlich nur 4,52 €*.

Sabine, Rechtsanwältin

35 Jahre

Ihr Job ist ziemlich stressig, darum nimmt sich Sabine am Wochenende für Ihre Tochter Mia, 3 Jahre, ganz viel Zeit. Sabine ist alleinerziehend und wünscht sich für die Zukunft, dass Mia eine gute Ausbildung erhält. Im Fall der Fälle will sie Mia mit einer Kapitalsumme von 100.000 € gut versorgt wissen.

Das Angebot der Deutschen Handwerker RisikoLebensversicherung passt mit monatlich nur 7,38 €* auch für sie als Nicht-Handwerkerin.

*Tarif 21 S, Versicherungsdauer 20 Jahre, Nichtraucher, Beitragsverrechnung. Die Höhe der Überschüsse kann für die Zukunft nicht garantiert werden.

Tarifdetails

Deutsche Handwerker RisikoLebensversicherung

Tarif 21 - Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme

Vertragsdaten

Eintrittsalter: 15 bis 66 Jahre
Laufzeit/ Versicherungsdauer: Mindestens 2 Jahre, höchstens 50 Jahre

Versicherungssumme: 
  • Mindestversicherungssumme: 5.000 €
  • Keine Höchstversicherungssumme: Bis 250.000 € Versicherungssumme und bis zum Eintrittsalter 60 keine Untersuchung (nur Gesundheitsfragen im Antrag)

Versicherungsleistungen

Was ist versichert?

Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme bei Tod der versicherten Person

Vorgezogene Todesfallleistung (Terminal Illness)
  • Auf Antrag zahlen wir 100 % der vereinbarten Versicherungssumme, wenn bei der versicherten Person fachärztlich eine Lebenserwartung von höchstens 3 Monaten
  • prognostiziert wird
  • Mit der Zahlung der vorgezogenen Todesfallleistung endet der Vertrag
  • Voraussetzung: Verbleibende Versicherungsdauer ab dem Zeitpunkt des Antrags beträgt mindestens 12 Monate
Überschussbeteiligung
  • Zwei Formen zur Auswahl:
    - Sofortverrechnung mit den Beiträgen
    - Verzinsliche Ansammlung
  • Wechsel der Überschussformen möglich

Beitragszahlung

Beiträge
  • Zahlungsweise: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich
  • Kein Einmalbeitrag
  • Unterscheidung zwischen Raucher- und Nichtraucher-Beiträgen
Günstiger Nichtraucher-Beitrag
  • Als Raucher gilt, wer innerhalb der letzten 12 Monaten Nikotin (z.B. Zigaretten, Zigarre, Pfeife, E-Zigarette, E- Pfeife, Nikotinpflaster/ -kaugummi) konsumiert hat. Hierzu zählt auch das einmalige Konsumieren in den letzten 12 Monaten.
  • Es besteht die Verpflichtung des Versicherungsnehmers:
    - Der unverzüglichen Anzeige bei Aufnahme des Rauchens durch die versicherte Person
    - Als Aufnahme des Rauchens gilt, wenn die versicherte Person über einen Zeitraum von einem Monat hinweg zumindest wöchentlich eine oder mehrere igaretten, Zigarren, Pfeifen, E-Zigaretten, E-Pfeifen, Nikotinpflaster/ -kaugummi raucht bzw. konsumiert 
  • In diesem Fall ist ab dem Ersten des auf die Anzeige folgenden Monats der für Raucher geltende Beitrag zu zahlen.
Beitragsdynamik

Versicherungsschutz erhöhen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

  • 3 % jährlich
  • Wenn mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht wird, erlischt das Recht auf weitere Erhöhungen
  • Das Recht auf Erhöhung kann mit unserer Zustimmung neu begründet werden
Beitragsbefreiung
  • Volle oder teilweise Beitragsfreistellung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich
  • Mindestbetrag für beitragsfreie Versicherung liegt bei 5.000 €

Flexible Vertragsgestaltung

Vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG

Wir verzichten auf die Anpassung bzw. Kündigung des Versicherungsvertrages, sofern die Anzeigepflichtverletzung schuldlos erfolgt ist 

Nachversicherungsgarantie bei 13 Ereignissen

Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, wenn bei der versicherten Person eines der folgenden Ereignisse eintritt. Die Erhöhung erfolgt zur nächsten Beitragsfälligkeit nach Eingang des Antrags.

Familiäre Ereignisse:

  • Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Pflegefall des Ehegatten oder Lebenspartners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Berufliche Ereignisse:

  • Erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung
  • Erstmalige Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses nach Beendigung der Berufsausbildung oder nach Erreichen eines akademischen Abschlusses
  • Bestehen der Meisterprüfung
  • Erstmalige Aufnahme einer selbständigen beruflichen Tätigkeit
  • Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung as Handwerker oder Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Steigerung des Gewinns vor Steuern bei Selbständigen in den vorangehenden drei Kalenderjahren um jeweils mindestens 10 % gegenüber dem Durchschnitt der davor liegenden drei Kalenderjahre
  • Erstmaliger Eintritt der Versicherungsfreiheit bei nicht selbständiger Tätigkeit aufgrund Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn zudem eine private Krankenversicherung bei der Münchener Verein Krankenversicherung a.G. abgeschlossen wird, die den Anforderungen an die Versicherungspflicht gemäß § 193 Abs. 3 VVG genügt;
  • Entfall der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk
  • Vollständiger oder teilweiser Verlust der Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung

Grunderwerb:

Erwerb einer Immobilie für mindestens 100.000 Euro

Voraussetzung:

  • Antrag geht innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Ereignisses bei uns ein
  • Versicherte Person ist im Erhöhungszeitpunkt nicht älter als 50 Jahre
  • Erhöhung um maximal 50 % der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens 2.500 € und maximal 25.000 €
  • Ereignisabhängige Erhöhung zweimal möglich
  • Gesamterhöhung bei mehreren Erhöhungen maximal 100 % der bei Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungssumme und darf 50.000 € nicht überschreiten
  • Erhöhung ausschließlich von Verträgen ohne Beitragszuschlag, ohne Leistungsausschluss und ohne Leistungsstaffelung möglich
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie:

Erhöhung der vereinbarten Versicherungssumme um maximal 25.000 € zu Beginn des 5. Versicherungsjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Voraussetzung:

  • Die Erhöhung ist mindestens sechs Monate vorher zu einem Monatsersten zu beantragen
  • Versicherte Person im Erhöhungszeitpunkt nicht älter als 35 Jahre
  • Erhöhung um maximal 50 % der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens 2.500 € und maximal 25.000 €
  • Ereignisunabhängige Erhöhung einmal möglich
  • Gesamterhöhung bei mehreren Erhöhungen maximal 100 % der bei Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungssumme und darf 50.000 € nicht überschreiten
  • Erhöhung ausschließlich von Verträgen ohne Beitragszuschlag, ohne Leistungsausschluss und ohne Leistungsstaffelung möglich

Besonderheiten

Meister-Bonus

Handwerksmeister dieser 24 Berufen profitieren von besonders günstigen Beiträgen.

Beruf Beruf Beruf
  • Bäcker
  • KFZ-MechanikerSchlosser
  • Metzger
  • Elektromechaniker
  • Klempner 
  • Ofen-/Lüftungsbauer
  • Feinmechaniker
  • Lackierer
  • Schlosser
  • Fliesenleger
  • Landmaschinenmechaniker
  • Parkettleger
  • Gärtner
  • Landwirt
  • Schreiner
  • Gas- und Wasserinstallateur
  • Maler
  • Schuster
  • Glaser
  • Mechatroniker
  • Werkzeugmechaniker
  • Industriemechaniker
  • Metallarbeiter
  • Zahntechniker
Berufs-Bonus

Unabhängig von der Qualifikation profitieren versicherte Personen dieser Berufe von besonders günstigen Beiträgen:

  • Augenoptiker
  • Friseur
  • Hörgeräteakustiker
  • Kosmetiker
  • Schneider
Ehrenamt-Bonus für ehrenwertes Engagement im Handwerk

für die handwerkliche Selbstverwaltung (Handwerkskammern einschließlich Vollversammlung, Vorstand und Präsidium, Innungen, Kreishandwerkerschaften, Prüfungsausschüsse, Netzwerk, Unternehmerfrauen, Netzwerk Junioren des Handwerks).

  • Verstirbt die versicherte Person in Folge ihrer konkreten und unmittelbaren Ausübung eines Ehrenamtes, erhöht sich die Todesfallsumme um 10 % der bei Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungssumme, höchstens jedoch um 25.000 €.
  • Ein Ehrenamt im Sinne dieser Bedingungen ist die unentgeltliche Wahrnehmung einer nicht nur vorübergehenden Aufgabe in der handwerklichen Selbstverwaltung. Eine Aufwandsentschädigung steht der Unentgeltlichkeit nicht entgegen.
  • Die Tätigkeit als (Haupt-)Geschäftsführer einer Handwerkskammer oder einer Kreishandwerkerschaft, eines Versorgungswerkes, eines Landes- bzw. Fachverbandes oder einer Innung gilt ebenfalls als Ausübung eines Ehrenamtes.

Unterlagen zur Risiko-Lebensversicherung

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