Chef sitzt am Schreibtisch und junge Mitarbeiter stehen lächelnd neben ihm - Münchener Verein Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung

Informationen und Impulse zur bAV -  Infos, Unterlagen, Berechnungs- und Abschlussmöglichkeiten 

Betriebliche Altersvorsorge

Überblick

Nach dem Betriebsrentengesetz versteht man unter betrieblicher Altersversorgung (bAV) alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur

  • Altersversorgung
  • Invaliditätsversorgung oder
  • Hinterbliebenenversorgung 

aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt hat ( § 1 Abs. 1 BetrAVG). 

Sie trägt zur sozialen Sicherung von Arbeitnehmern und ihren Familien bei. Der Arbeitgeber hat damit die Möglichkeit, Mitarbeiter zu finden, zu motivieren und zu binden.
Darüber hinaus spart der Arbeitgeber oftmals Lohnnebenkosten.

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Das Wichtigste zur betrieblichen Altersversorgung

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