
Deutsche FörderRente nach § 100 Einkommensteuergesetz
- Für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen bis zu 2.575 € monatlich
- 30 % Förderung für Arbeitgeber
Deutsche FörderRente nach § 100 Einkommensteuergesetz
Highlights
- Für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen bis zu 2.575 € monatlich
- 30 % Förderung für Arbeitgeber
- Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung
- Ausgezeichnete Fondsauswahl
- Einfacher Online-Abschluss

Produkt
Tarif 74 R Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung mit Förderung nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG).
Keine Entgeltumwandlung möglich.
Zielmarkt
Zielgruppe: An welche Kunden richtet sich das Produkt?
Der Zielmarkt des Produkts umfasst alle Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer
- Die Voraussetzungen des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG in der jeweils gültigen Fassung erfüllen
- Für das Alter vorsorgen möchten
- Zum Beginn der Rente eine lebenslange garantierte Rente oder eine Kapitalzahlung erhalten möchten
- Die Renditechancen von Investmentfonds nutzen möchten und dafür gewisse Schwankungen im Vertragsverlauf in Kauf nehmen
- Der Zielmarkt ist innerhalb Deutschlands im Übrigen nicht auf bestimmte Arbeitgebergruppen beschränkt
Vertragsdaten
- Eintrittsalter versicherte Person (VP): 14 bis 68 Jahre
- Rentenbeginnalter: 62 bis 85 Jahre
Tarifdetails
Versicherungsleistungen
Ablaufleistungen
Wahl bei Rentenbeginn, wie das Vertragsguthaben ausbezahlt werden soll
- Lebenslange, garantierte Rentenzahlung
- Vollständige Kapitalauszahlung
- Kombination aus beidem. Teilweise Kapitalauszahlung zwischen 1 % und 30 % des Gesamtguthabens möglich.
Lebenslange Rente
Garantierter Rentenfaktor ab Vertragsbeginn
- Die Höhe der gesamten Rente wird aus dem Deckungskapital und dem dann aktuellen Rentenfaktor ermittelt
- Es wird mindestens die im Versicherungsschein genannte garantierte Mindestrente gezahlt
- Der Rentenfaktor gibt an, welche Rente ab dem vereinbarten Rentenbeginn je 10.000 € Vertragsguthaben gezahlt wird.
Garantieleistung
Kunde gestaltet seine Vorsorge nach seinem individuellen Sicherheitsbedürfnis
- Mit Beitragsgarantie
- Die Garantieleistung ist zwischen 60 % und 90 % der eingezahlten Beiträge wählbar.
GarantiePlus
- Die Option GarantiePlus kann das angestrebte garantierte Rentenkapital anheben.
- GarantiePlus kann während der Ansparphase flexibel geändert werden:
- Wahl zwischen 100 % und 150 %
- GarantiePlus kann jährlich erhöht oder reduziert werden.
- GarantiePlus kann jährlich ein- und ausgeschlossen werden.
Hinterbliebenenschutz
Im Rentenbezug
- Rentengarantiezeit wählbar
- Dauer von 5 bis 28 Jahren möglich
- Maximal bis Alter 90
- Einmalige Todesfallleistung in Höhe der Kapitalabfindung der bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit noch fällig werdenden Renten
Pflege-Option
- Mit der Pflege-Option reduziert sich die zugesagte Rente um einen geringen Betrag. Tritt der Pflegefall ein, erhält die VP die doppelte Rentenleistung.
- Ausübung der Option erst zum Rentenbeginn, ohne Gesundheitsprüfung
- Voraussetzungen: frühestens mit Alter 62, Aufschubdauer mindestens 10 Jahre
- Pflegebedürftigkeit wird bewertet nach Art und Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch eine andere Person.
Vertragsguthaben
Bildung des Vertragsguthabens
Mit den Anlageformen Wertsicherungsfonds, freie Fonds und klassisches Deckungskapital
- Die Bildung des Vertragsguthabens erfolgt über einen Wertsicherungsfonds, freie Fonds und das klassische Deckungskapital mit Hilfe eines festen Umschichtungsverfahrens
- Der Wertsicherungsfonds und das klassische Deckungskapital dienen zur Sicherstellung des garantieren Rentenkapitals. Das Guthaben aus diesen beiden Anlageformen stellt das Sicherungskapital dar
- Das Vertragsguthaben, das nicht zur Sicherstellung des garantierten Rentenkapitals benötigt wird, wird in die freien Fonds investiert
- Der Wertsicherungsfonds wird vorgegeben.
Überschussbeteiligung
- Vor Rentenbeginn: Die Überschüsse werden dem Vertragsvermögen zugeführt
- Nach Rentenbeginn: Die Überschüsse werden für eine zusätzliche Rente verwendet
Flexible Vertragsgestaltung
Beitragspause
- Stundung der Beiträge
- Maximal bis zu 24 Monaten, bei Elternzeit bis zu 36 Monaten
- Danach sind die gestundeten Beiträge zuzüglich Stundungszinsen zu zahlen.
- Bei Elternzeit fallen keine Stundungszinsen an.
- Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung, sofern die Beitragszahlung nicht wieder aufgenommen wird.
Beitragszahlung
- Mindestbeitrag 10 Euro monatlich
- Verschiedene Zahlungsweisen: monatlich, viertel-, halbjährlich und jährlich
Dynamik
Regelmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung als Inflationsschutz
Auswahl verschiedener Anpassungsformen:
- Beitrag erhöht sich entsprechend dem Steigerungssatz der Beitragsbemessungsgrenze West
- Erhöhung um einen festen Prozentsatz zwischen 3 und 10 %
- Erhöhung um einen festen Betrag (maximal 10 % des vereinbarten Beitrags)
Vorzeitiger Rentenbeginn
für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand
- Bis zu 5 Jahre bei laufender Beitragszahlung und bei einer Mindestspanne Versicherungs-/Rentenbeginn von 5 Jahren
- Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist frühestens ab dem 62. Lebensjahr der versicherten Person möglich
Beitragsfreistellung
- Vollständige oder teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht möglich
- Reduzierung bis zum Mindestbeitrag von 120 € jährlich
- Wiederaufnahme der Beitragszahlung innerhalb von 3 Jahren möglich. Die garantierte Rente wird unter Berücksichtigung der nicht gezahlten Beiträge neu errechnet
Fondsanlage
3-Topf-Hybrid
Bildung des Vertragsguthabens in 3 Anlageformen:
- Wertsicherungsfonds
- Freie Fonds: Auswahl individueller Fonds und Anlagestrategien
- Sonstiges Vermögen (klassisches Deckungskapital): garantierte Verzinsung
Wechsel von Fonds und Anlagestrategien
Anlagestrategie der freien Fonds wechseln
Shiften = Umwandeln vorhandener Fondsanteile in andere angebotene Fondsanteile
Switchen = Anlage künftiger Beiträge in andere angebotene Fonds
- Änderung des Portfolios jederzeit möglich
- Kein Ausgabeaufschlag
- Bis zu 12 Fondswechsel im Versicherungsjahr
- 6 Fondswechsel kostenlos, jeder weitere gegen Gebühr von 25 €
- Gleichzeitiger Shift und Switch entspricht einem Fondswechsel
- Aufteilung des Beitrags auf maximal 10 Fonds
- Mindestanlage pro Fonds 1 % des Fondsguthabens (Shiften) bzw. 1 % des Beitrags (Switchen)
Exklusive Fondsstrategien
Ihr Kunde investiert bequem und profitiert vom Wissen der Fondsexperten.
Tarif 74
- MV Welt-AG Portfolio
- MV Welt-ESG Portfolio
- ETF Strategie
- ETF Strategie ESG
- Made in Germany
- MV Strategien
- Stiftungsstrategien
Tarif 74 (Tarif X)
- MV Welt-AG Portfolio
- MV Welt-ESG Portfolio
- ETF Strategie
- ETF Strategie ESG
- Made in Germany
Individuelle Lock-In-Option
Option für ein individuelles Garantie-Management
- Erhöhung des garantierten Rentenkapitals durch individuellen Lock-In
- Der Lock-In greift, sobald das vorhandene Deckungskapital das Sicherungskapital um mehr als 10 % übersteigt
- Lock-In ab dem 4. Versicherungsjahr möglich
- Kostenlose Option
- Lock-In-Option nur auswählbar, wenn keine GarantiePlus gewählt wurde
Aktives Ablaufmanagement
Absicherung des Fondsguthabens kurz vor Rentenbeginn
- Absicherung von Kursgewinnen zum Ende der Aufschubdauer
- Jeden Monat wird gewährleistet, dass das garantierte Rentenkapital mindestens
- 70 % des vorhandenen Deckungskapitals beträgt
- Ablaufmanagement beginnt 5 Jahre vor Rentenbeginn
- Ablaufmanagement kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen beendet und wieder in Kraft gesetzt werden
- Mindestens 10 Jahre Aufschubdauer als Voraussetzung
- Kostenlose Option
Tarif X (Variante von Tarif 74)
- Komfortabler Abschluss mit allen wichtigen Sicherheitskomponenten für den sicherheitsorientierten Anleger
- Tarif X ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung bei Rentenbeginn und mit GarantiePlus von 100 %
- Bequem kann der Kunde bei Abschluss aus 5 Fondsstrategien wählen.
- Zur Sicherung der Kursgewinne vor Rentenbeginn ist das aktive Ablaufmanagement vereinbart
- Volle Flexibilität in der Ansparphase analog Tarif 74
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
Ziel der Förderung
Arbeitgeber sollen Mitarbeiter mit geringem Einkommen unterstützen, für das Alter zusätzlich vorzusorgen. Mitarbeiter profitieren, weil künftig Vorsorgeleistungen nicht mehr voll auf den Aufstockungsbetrag zur Grundsicherung angerechnet werden. Den Beziehern bleibt in der Regel so mehr Geld von der Grundsicherung übrig.
Wie werden Arbeitgeber gefördert?
Arbeitgeber dürfen 30 % ihres Beitrages über das Lohnsteuerabzugsverfahren einbehalten. Die darüber hinaus gehenden Beiträge können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Arbeitgeber-Beitrag
Mindestens 240 € p.a,
Höchstens 960 € p.a.
Es muss sich um einen zusätzlichen Beitrag zum geschuldeten Lohn handeln.
Voraussetzungen
Der Arbeitnehmer ist im 1. Dienstverhältnis
Das Bruttoeinkommen beträgt bis zu 2.575 € monatlich (30.900 € jährlich)
Ungezillmerter Tarif, d. h. die Abschlusskosten werden über die Laufzeit verteilt
Unterlagen zum Tarif 74
Laden Sie sich hier einfach und bequem die Unterlagen zum Tarif 74 als Datei auf Ihren PC oder sehen Sie sich diese unterwegs mobil an.
Folder Deutsche FörderRente nach § 100 EStG Betriebsrente