Finanzierungsarten

Detailinformationen zu den Finanzierungsarten

  • Arbeitgeberfinanziert

  • Mischfinanziert

  • Arbeitnehmerfinanziert

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Die Finanzierungsarten der betrieblichen Krankenversicherung

Zu jeder der drei Finanzierungsarten finden Sie hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Details.

 

Die bKV ist eine Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter anbietet. Dabei entscheidet der Arbeitgeber, ob er die Beiträge für seine Mitarbeiter übernimmt (die häufigste Form der bKV) oder ob die Mitarbeiter diese selbst finanzieren. 

  • Der Arbeitgeber entscheidet darüber, welche Leistungen seine Mitarbeiter erhalten. Diese können nach objektiven Gruppen auch unterschiedlich (hoch) sein.
  • Ob die Firma die Beiträge finanziert (obligatorische bKV) und/oder die Mitarbeiter selbst (fakultative bKV), steht dem Arbeitgeber frei. 
  • Eine Kombination aus beiden Modellen ist am sinnvollsten, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen und gleichzeitig den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, den Schutz upzugraden und ihre Familie mitzuversichern.
Mittelblaue Farbkachel

Arbeitgeber finanziert

Alles zur Finanzierung der bKV über den Areitgeber

Hellgrüne Farbkachel

Mischfinanziert

Zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer

Hellblaue Farbkachel

Arbeitnehmer finanziert

Flexible Absicherungsmöglichkeit nach Entscheidung des Arbeitnehmers

Arbeitgeberfinanziert

Was die Mehrzahl der Arbeitnehmer gerne hätte (obligatorisch)

Alles zu Gruppenvertrag und Übertragung und FAQs zur bKV

Highlights

  • Alle Mitarbeiter werden aufgenommen,das trägt zur Chancengleichheit bei und hilft auch gerade älteren Mitarbeiter
  • Wir leisten ab Versicherungsbeginn auch für angeratene oder laufende Behandlungen in den Tarifen Start und Budget (bei Klinik gilt dies ab 25 Mitarbeiter)
  • Baustein Beitragsbefreiung: Während AU-Zeiten, Elternzeit, Sabbatical zahlt der Arbeitgeber keine Beiträge für max. 36 Monate. (Der Anlass ist spätestens 2 Monate nach Eintritt anzuzeigen)
  • Mitarbeiter können während der Öffnungsklausel ohne Gesundheitsprüfung den Schutz verdoppeln - Kollektivvertrag AG nötig. (ab Oktober 2023)
  • Familienangehörige1 können ohne Gesundheitsprüfung während der Öffnunsklausel im Umfang des Tarifpaketes für die Arbeitnehmer eine Absicherung wählen. Höherer Versicherungsschutz mit Gesundheitsprüfung möglich - Kollektivvertrag AG nötig. (ab Oktober 2023)

Öffnungsklausel: Werden die Leistungen aufgestockt oder die Familie mitversichert, so verzichten wir in den ersten 3 Monaten nach Beginn des Kollektivvertrages oder ab Firmeneintritt auf die Gesundheitsprüfung.

1 Familienangehörige sind Ehegatten, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, soweit eine Unterhaltsberechtigung gegeben ist.

Gruppenvertrag

Details zur bKV

Was ist eine bKV?

  • Eine bKV ist eine private Krankenzusatzversicherung, die eine Firma für ihre Mitarbeiter abschließen kann.
  • Diese Gruppenversicherung verschafft Zugang zu privatärztlichen Leistungen.
  • Sie schließt Lücken im Gesundheitsschutz und sichert den Mitarbeiter eine bessere medizinischen Versorgung. 
  • Alle Arbeitnehmer erhalten einen Gesundheitsschutz, den sie selbst so nicht am freien Markt abschließen könnten,
    z.B. keine Gesundheitsprüfung, Mitabsicherung der Familie, besonders günstige Kollektiv-Beiträge.
  • Der Arbeitgeber hat die freie Wahl, ob die Firma die Beiträge finanziert (obligatorische bKV) oder die Mitarbeiter (fakultative bKV).
  • Der Arbeitgeber entscheidet selbst über die Höhe der Leistungen für seine Mitarbeiter (z.B. auch nach objektiven Gruppen zuteilbar)
  • Die Arbeitnehmer können die Leistungen frei innerhalb des versicherten Tarifes frei wählen.
  • Jeder versicherte Arbeitnehmer erhält eine eigene Versicherungsnummer (für Abrechnung von Leistungen)

In wenigen Schritten zur eigenen bKV

Alles digital

  1. Das passende bKV Modell für die Firma wählen und mit uns einen Gruppen- und/oder Kollektivvertrag vereinbaren. 
  2. Die Anmeldung der Mitarbeiter erfolgt mit nur wenigen Klicks online über das Arbeitgeberportal www.mvorsorge.de
  3. Durch schnelle und digitale Prozesse unterstützen wir von Anfang an und nehmen die meiste Arbeit ab. 
     

Unterstützung für den Betriebe

Unterstützung der Firmen bei jedem Schritt

  • Kundenspezifische Analyse und Auswertung zum Thema Kostenreduzierung
  • Spezialisten-Team hilft bei der Einrichtung der bKV im Betrieb
  • Versorgungsordnung für den Betrieb
  • Veranstaltungen für die Arbeitnehmer im Betrieb
  • Individuell gestalteter Prospekt für die Arbeitnehmer inkl. Firmenlogo (SmartBook)
  • Individuelles Arbeitgeber-Portal
  • Service-Hotline bei Fragen
  • MV ServiceApp für Arbeitnehmer zur Leistungsabrechnung
     

Mischfinanziert

Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Bald ist es soweit!

Die mischfinanzierte Version kommt bald 

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Arbeitnehmerfinanziert

Finanzierung durch die Arbeitnehmer

Für alle Arbeitnehmer

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