Chef sitzt am Schreibtisch und seine Mitarbeiter stehen daneben - Münchener Verein Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Allgemeines im Überblick

Betriebliche Altersvorsorge allgemein

Nach dem Betriebsrentengesetz versteht man unter betrieblicher Altersversorgung (bAV) alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur

  • Altersversorgung
  • Invaliditätsversorgung oder
  • Hinterbliebenenversorgung 

aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt hat ( § 1 Abs. 1 BetrAVG). 

Sie trägt zur sozialen Sicherung von Arbeitnehmern und ihren Familien bei. Der Arbeitgeber hat damit die Möglichkeit, Mitarbeiter zu finden, zu motivieren und zu binden.
Darüber hinaus spart der Arbeitgeber oftmals Lohnnebenkosten.

Zertifizierter Beratungsprozess

Unsere Beratung ist zertifiziert!

Der Vorteil: Hohe Haftungssicherheit für den Arbeitgeber bei der

  • Einrichtung neuer bAV
  • Änderung und Überprüfung bestehender bAV
  • Umsetzung von Tarifverträgen

Das unabhängige Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH hat unsere bAV-Beratung überprüft. Das Institut bescheinigt, dass durch den Einsatz unserer umfangreichen Kriterienkataloge im Rahmen von BestbAV eine hohe Haftungssicherheit für die Entscheidungen in der bAV gewährleistet ist.

„Dieses Konzept setzt zukunftsweisende Zeichen für eine nachhaltige Beratung in der bAV“,

so Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung.