Eine Mutter pflanzt zusammen mit Sohn eine Pflanze im Garten - Münchener Verein Gewässerschaden-Haftpflicht

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Schutz für Öltank-Besitzer über 5.000 Liter

Zu den Unterlagen

Schon kleine Verunreinigungen können großen Schaden verursachen

Schon gewusst, dass 1 Liter Öl bis zu 1 Mio. Liter Trinkwasser verschmutzen kann?

Umweltschutz groß geschrieben

Das Thema Umweltschutz wird heute groß geschrieben. Dabei müssen nicht nur Firmen und Unternehmen dafür Sorge tragen, dass sie bestmöglich im Falle eines Umweltschadens vorsorgen. Das gilt in gleicher Weise für den privaten Bereich.  

Eine Existenzfrage

Trotz aller Maßnahmen zur Vorbeugung kann immer etwas passieren. Daran muss man nicht einmal selbst schuld oder beteiligt sein. Wegen des enormen Ausmaßes dieser Schäden stellt sich dann für den Verursacher fast immer die Existenzfrage. Aus diesem Grund gibt es die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.

AV Berechnung

Für eine konkrete Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihren Maklerbetreuer oder an den Makler-Service unter Tel: 089-5152 2340 oder per Mail an makler-service(at)muenchener-verein.de 

Sicherheit für Eigentümer

Wer mit Öl heizt benötigt auf jeden Fall eine Gewässerschaden-Haftpflicht, um sich gegen die enormen Risiken abzusichern. Zur Ölheizung gehören Tanks, in denen das Heizöl gelagert wird. Sie sind im Keller installiert oder liegen im Erdreich und können ein Fassungsvermögen von mehreren 1.000 Litern haben. 

Verursachte Schäden

Durch jahrzehntelange Erfahrung weiß der Münchener Verein, was es bedeutet, wenn zum Beispiel Öl aus undichten Tanks entweicht und das Grundwasser verseucht. Diese verursachten Schäden sind alles andere als Bagatellschäden und können schnell Unsummen kosten. 

§ 22 des Wasserhaushaltsgesetzes

Die gesetzliche Haftungsgrundlage für Folgen aus Gewässerschaden ist § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Auf ein Verschulden kommt es gar nicht an. Wer einen Öltank besitzt, haftet automatisch für die Folgen. Ob der Inhaber zum Auslaufen eines Tanks beigetragen hat oder nicht, ob die Ursache hierfür von einem anderen gesetzt wurde, beispielsweise dem Tankhersteller oder dem Installateur, ist gleichgültig. Es kommt alleine darauf an, dass die gewässerschädigende Substanz aus der Anlage in ein Gewässer gelangt ist und einen Schaden herbeiführt. 

 

Unterlagen zur Gewässerschaden-Haftpflicht

Laden Sie sich hier einfach und bequem die Unterlagen als Datei zur Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung auf Ihren PC oder sehen Sie sich diese unterwegs mobil an.

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